Am 1. Juli 2024 hat der Rat für deutsche Rechtschreibung eine aktualisierte Fassung des Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung veröffentlicht. Das neue Regelwerk wird derzeit in der Schweiz, in Deutschland, in Österreich und den anderen deutschsprachigen Ländern und Regionen implementiert. Auch die aktuelle Ausgabe des Dudens – die 29. Auflage vom August 2024 – folgt den neuen Regeln.
Für die öffentliche Verwaltung und Schulen ist das neue Regelwerk verbindlich. Unternehmen und Privatpersonen sind grundsätzlich nicht daran gebunden – sollten sich jedoch auch mit den Neuerungen auseinandersetzen. Denn das Regelwerk setzt den Standard, an dem sich Schreibende und Lesende orientieren.
In diesem Beitrag gebe ich Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Zuge der Rechtschreibreform 2024 und zeige Ihnen anhand von alltäglichen Beispielen auf, was das für Sie bedeutet.
Warum überhaupt eine Rechtschreibreform?
Sprache verändert sich, und mit ihr die Rechtschreibung. Die Rechtschreibreform 2024 wirft die deutsche Rechtschreibung nicht komplett über den Haufen, sondern entwickelt sie basierend auf dem Sprachgebrauch weiter. Der Rat für deutsche Rechtschreibung beobachtet laufend, wie Sprache im Alltag verwendet wird – in Medien, in der Verwaltung, im Internet –, und passt die Regeln an, wo die Praxis von den bisherigen Regeln abweicht oder Unklarheiten bestehen.
Das Ziel: Vereinfachung, Vereinheitlichung und mehr Rechtssicherheit. Auch wenn dieses Ziel nicht immer erreicht wird – die Rechtschreibung muss sich gemeinsam mit der Sprache weiterentwickeln, ansonsten wird sie irgendwann obsolet.
Die wichtigsten Änderungen der Reform 2024
Das neue Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung umfasst beinah 350 Seiten und ist voller sprachwissenschaftlicher Fachbegriffe. Es beinhaltet diverse Änderungen im Vergleich zur Vorversion, die jedoch nur teilweise für die tägliche Schreibpraxis relevant sind.
Damit Sie nicht das ganze Regelwerk selbst lesen und verstehen müssen, gebe ich Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Rahmen der Rechtschreibreform 2024:
1. Neue Kommaregel bei Infinitivgruppen mit «zu»
Das ist wohl die Änderung, die den grössten Einfluss auf Ihre Texte hat: Bisher war das Komma bei Infinitivgruppen mit «zu» in vielen Fällen – aber nicht in allen – freiwillig. Hier hat der Rat für deutsche Rechtschreibung die Regeln vereinfacht: Seit 2024 werden erweiterte Infinitivgruppen mit «zu» verbindlich durch ein Komma abgetrennt.
Was bedeutet das konkret? Neu braucht es bei allen der folgenden Sätze ein Komma:
- Unser Ziel ist, alle Kundinnen und Kunden persönlich zu betreuen.
- Sie haben beschlossen, die Kampagne zu verschieben.
- Es ist wichtig, die Zielgruppe frühzeitig zu definieren.
Falls Sie in solchen und ähnlichen Sätzen bisher das Komma weggelassen haben, müssen Sie sich diese Regel merken: Wenn eine Infinitivgruppe mit «zu» ergänzende Bestandteile enthält, braucht es neu stets ein Komma.
2. Rückkehr zu bewährten Schreibweisen: Spaghetti statt Spagetti
Eine weitere, gut sichtbare Änderung findet auf der Wort-Ebene statt. Einige eingedeutschte Schreibvarianten, die mit der Reform von 1996 eingeführt worden waren, sich im tatsächlichen Schreibgebrauch aber nie durchgesetzt haben, wurden wieder gestrichen. Hier einige Beispiele:
- Spagetti → wieder Spaghetti
- Jogurt → wieder Joghurt
- Tunfisch → wieder Thunfisch
- Panter → wieder Panther
- Dränage → wieder Drainage
- Exposee → wieder Exposé
Für die meisten von uns ändert sich dadurch nichts. Die künstlich eingedeutschten Varianten wurden sowieso kaum verwendet.
3. Gross- und Kleinschreibung: mehr Flexibilität und Gefahr für Inkonsistenz
Im Bereich der Gross- und Kleinschreibung gibt es einige Anpassungen, die vor allem feste Wortverbindungen betreffen. In Bezeichnungen für Fachbereiche und Studiengänge zum Beispiel kann das Adjektiv neu grossgeschrieben werden:
- Innere Medizin ist ebenso korrekt wie innere Medizin.
- Angewandte Linguistik ist ebenso korrekt wie angewandte Linguistik.
Grundsätzlich gibt es nichts, was für oder gegen die eine oder andere Variante sprechen würde. Ich rate Ihnen jedoch, sich innerhalb Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation für eine Variante zu entscheiden und diese konsequent anzuwenden. Denn inkonsistente Schreibweisen wirken unprofessionell – auch wenn beide Varianten formal korrekt sind.
4. Bindestrich und Anglizismen: eine ganz leichte Lockerung
Die wachsende Zahl englischer Begriffe im deutschen Sprachgebrauch hat auch das Regelwerk geprägt. Grundsätzlich ist der Rat für deutsche Rechtschreibung immer noch der Meinung, dass Anglizismen zusammengeschrieben oder mit Bindestrich verbunden gehören:
- Countdown oder Count-down, aber nicht Count Down.
- Facilitymanagement oder Facility-Management, aber nicht Facility Management.
Einzig bei Verbindungen von Infinitiven wird diese Regel neu gelockert:
- Copy and Paste ist neu ebenso korrekt wie Copy-and-Paste.
- Park and Ride ist neu ebenso korrekt wie Park-and-Ride.
Mit dieser Lockerung nähert sich der Rat für deutsche Rechtschreibung dem Schreibgebrauch – insbesondere in Marketing und Unternehmenskommunikation – an, hinkt der Entwicklung aber nach wie vor hinterher. Wortverbindungen aus Anglizismen werden heute in aller Regel getrennt geschrieben (aber nicht in allen Fällen, wie ich in diesem Blogbeitrag aufzeige). Dass dies offiziell nicht zulässig ist, hat bis jetzt niemanden davon abgehalten, es trotzdem zu tun. Daran wird sich wohl auch mit der vorliegenden Reform nichts ändern.
5. Der Apostroph bei Eigennamen im Genitiv: der «Deppenapostroph» kommt
Kaum ein Zeichen sorgt in der deutschen Sprache für so viel Verwirrung wie der Apostroph – insbesondere, wenn es um Eigennamen im Genitiv geht. Wer kennt sie nicht: «Marco’s Pizzeria» oder «Sandra’s Blumenladen»? Bis anhin galt: Bei Genitiven mit Endung auf -s gibt es im Deutschen keinen Apostroph. Wurde er trotzdem gesetzt, wurde er oft als «Deppenapostroph» verschrien.
Neu ist der Genitiv-Apostroph unter Umständen erlaubt. Die gelockerte Regelung lautet: Der Apostroph vor dem Genitiv-s eines Personennamens ist erlaubt, wenn der Personenname zusammen mit dem nachfolgenden Substantiv einen Eigennamen bildet – also zum Beispiel einen Firmennamen. Konkret heisst das:
- Lena’s Modeboutique ist zulässig (der gesamte Ausdruck ist ein Eigenname/Firmenname) – ebenso wie Lenas Modeboutique ohne Apostroph.
- Lenas neue Kollektion hingegen ist die einzig korrekte Schreibweise. Hier darf gemäss Regelwerk nach wie vor kein Apostroph gesetzt werden.
Wenn Sie es sich nicht unnötig kompliziert machen wollen, rate ich Ihnen, weiterhin auf den Apostroph vor dem Genitiv-s zu verzichten. So müssen Sie sich keine zusätzliche Ausnahmeregelung merken und riskieren keinen Streit mit Sprachpuristinnen und -puristen.
Mehr Infos zur korrekten Verwendung des Apostrophs – unter anderem auch zu seiner korrekten Form – finden Sie in diesem Blogbeitrag, den ich diesem Zeichen gewidmet habe.
6. Genderzeichen: weiterhin kein Teil der amtlichen Rechtschreibung
Ein Thema, das seit Jahren nicht nur unter Kommunikationsprofis, sondern auch in der breiten Bevölkerung emotional debattiert wird, sind die sogenannten Genderzeichen. Das aktualisierte Regelwerk hält auch mit der Reform 2024 daran fest, dass Sonderzeichen im Wortinneren – also Genderstern, Doppelpunkt oder Unterstrich («Mitarbeiter*innen», «Mitarbeiter:innen», «Mitarbeiter_innen») – nicht Teil der deutschen Rechtschreibung sind. Sie werden im Regelwerk erwähnt, aber nicht als korrekte Rechtschreibung anerkannt.
Das bedeutet nicht, dass Sie diese Zeichen in Ihrer Kommunikation nicht verwenden dürfen. Die Frage, ob und wie Sie in Ihren Texten gendern, bleibt Ihnen überlassen. Aus sprachlicher Sicht empfehle ich: Wenn Sie auf Genderzeichen verzichten möchten, greifen Sie auf inklusive Formulierungen zurück – zum Beispiel auf die Doppelnennung («Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter») oder genderneutrale Formulierungen («das Personal», «die Mitarbeitenden»). Diese Varianten sind inklusiver als das generische Maskulinum, regelkonform und gut lesbar.
Was bedeutet das für Ihre Texte?
Die Rechtschreibreform 2024 rüttelt nicht an den Grundfesten der deutschen Rechtschreibung, sondern passt sie an die sprachliche Realität an. Auch wenn die meisten Änderungen klein sind, lohnt es sich, sich damit auseinanderzusetzen und sie gegebenenfalls in die eigene Kommunikation zu integrieren.
Meine Empfehlungen für Sie:
Überprüfen Sie Ihre Styleguides und Schreibrichtlinien
Viele Unternehmen haben interne Vorgaben zum Umgang mit Rechtschreibung. Prüfen Sie, ob diese noch dem aktuellen Stand entsprechen – insbesondere bei der Kommasetzung, beim Apostroph und bei Schreibweisen, die durch die Reform geändert wurden.
Aktualisieren Sie Ihre Wörterbücher
Die Rechtschreibprüfung in Microsoft Word und anderen Programmen wird laufend aktualisiert – aber nicht immer sofort. Nutzen Sie im Zweifelsfall den Duden als verlässliche Referenz.
Achten Sie auf Konsistenz
Dort, wo die neuen Regeln Wahlfreiheit lassen, ist eine konsistente Handhabung innerhalb einzelner Texte sowie über alle Ihre Kommunikationsmittel hinweg entscheidend. Inkonsistenzen verunsichern Ihre Leserinnen und Leser und wirken unprofessionell. Entscheiden Sie sich deshalb für Ihre bevorzugte Praxis und wenden Sie diese konsequent an.
Lassen Sie wichtige Texte professionell lektorieren
Ein Lektorat oder Korrektorat ist bei wichtigen Texten stets eine lohnende Investition. Professionelle Lektorinnen und Korrektoren halten sich auf dem aktuellen Stand der Rechtschreibregeln und stellen sicher, dass Ihre Texte korrekt und einheitlich sind.
Als Ihr Lektor und Korrektor sorge ich dafür, dass Ihre Texte den aktuellen Rechtschreibregeln entsprechen, und helfe Ihnen bei Bedarf, Ihre Styleguides an die neuen Regeln anzupassen.